Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

         Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie vertretbar sind.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

         Unsere Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto sowie Versicherungskosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschliesslich auf eines der umseitig genannten Konten zu erfolgen. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Fristüberschreitung ist der Rechnungsbetrag mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vermögensverfall oder Zahlungsverzug des Bestellers löst die Fälligkeit aller Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegenüber sofort aus. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Betriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers wegen Preiserhöhung besteht nicht.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

         Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns entstandenen Verbindlichkeiten vor: Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist unzulässig. Eine Pfändung hat der Besteller uns sofort mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäss § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

         Alle Änderungen von Eigentumsvorbehalt bedürfen der Bestätigung durch uns.

         Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschliesslich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Endergebnissen. Der Besteller gilt insoweit nur als Verwahrer. Ist dem Besteller einer Ware zum Zweck der Probe übergeben worden, so gilt das Schweigen des Bestellers nach Ablauf der Probefrist als Kauf auf feste Rechnung zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen.

§ 4 Lieferung

         Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten erfolgen nach bestem Wissen. Zumutbare Abweichungen der Ausführung und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Ebenso bleibt die Verwendung von neuwertig aufgearbeiteten Teilen in Service und Reparatur vorbehalten.

         Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern wir nicht ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einbehalten dieser technischen Norm übernommen haben. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben, so bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Minder- oder Mehrleistungen von bis zu 10 % gelten als Vertragserfüllung. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

         Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, sowie alle Fälle höherer Gewalt, wie auch Krieg, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen etc., sowie Störungen und Einschränkungen bei unseren Zulieferanten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. In solchen Fällen sind wir berechtigt, mit entsprechender Verzögerung zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Besteller kann nur zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung hin nicht binnen angemessener Frist erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern.Verzögert sich eine Lieferung durch unser Verschulden um mehr als 6 Wochen, hat uns der Besteller Nachfrist zu setzen. Wenn wir wiederum verschuldet nicht liefern, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag bezüglich des verspäteten Lieferteils zurückzutreten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des schriftlichen Auftragseingangs bei uns, bei vereinbarten Anzahlung nach deren Eingang, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Vertragsbestandteile, insbesondere der Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald Versandbereitschaft gemeldet wurde, bzw. die Absendung erfolgt.Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.Werden Versand oder Zustellung des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 2 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt uns unbenommen.

         Die Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfrei und/oder in Transportmitteln von uns geliefert wird. Nicht rechtzeitig abgenommene Ware lagert auf Rechung und Gefahr des Bestellers. Versandvorschriften sind in der Bestellung anzugeben, andernfalls bleibt die Wahl der Versandart ohne Verbindlichkeit für schnellste und billigste Beförderung uns überlassen. Ohne ausdrückliche Bestimmung durch den Besteller erfolgt der Versand unversichert auf Kosten und Gefahr des Bestellers.Wenn der Versand, die Zustellung, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird, oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

 § 5 Gewährleistung und Mängelrüge

         Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen ergeben, so sind gemäss § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

         Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Waren bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäss § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

         Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, (Bedarf der Absprache mit uns). Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäss Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese uns daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gemäss § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruch des Bestellers gegen uns gilt ferner Abs. 6 entsprechend.Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen § 7 (sonstige Schadenersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem § 5 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und das der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschliesslich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Keine Garantie oder Gewährleistung, wenn der von Ihnen georderte gebrauchte Kaufgegenstand für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet wird. 

 § 6 Vertragsanpassung

         Bedürfen der Absprache durch uns und erfordern die Schriftform.

         Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von § 4 Nr. 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mit, es sei denn, es war zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart. Im letztgenannten Fall erfolgt die Mitteilung nach Ablauf der Verlängerung der Lieferzeit.

 § 7 Sonstige Schadenersatzansprüche

         Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im folgenden Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.Soweit dem Besteller nach diesem § 7 Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen gemäss § 5 Nr. 2. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 § 8 Mindermengenzuschlag

         Wie Ihnen sicherlich auch durch eigene Analysen in Ihrem Betrieb bekannt, ist es nicht möglich, auch bei noch so rationeller Abwicklung, Aufträge unter € 50,- kostendeckend abzudecken. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass bei Kleinaufträgen unter einem Wert von € 50,- neben den Verpackungs- und Versandkosten Mindermengenzuschläge in Höhe von € 10,- (ohne Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt werden.

 § 9 Rücknahme

         Nimmt der Besteller trotz Fristsetzung die bestellte Ware nicht ab, so sind wir unabhängig von dem Nachweis des tatsächlichen Schadens berechtigt, 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Pauschalabgeltung zu verlangen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Akkus, Batterien, O2-Zelen sowie Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

§ 10 Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Käufer die Sache vor Fristablauf überlassen wurde- durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,  jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehr-enden Lieferung gleichartiger  Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung  des Widerrufs oder der Sache.

 

QMS-Medizintechnik
Adalbert Deppner
Siemensweg 3
59519 Möhnesee
E-Mail: info[at]qms-medizintechnik.de

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen(z. B. Zinsen) herauszugeben.

Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu- stand zurückgewähren, muss er dem Auftragnehmer inso-weit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Auftraggeber etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung frei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Auftraggeber abgeholt.

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht,

  • wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persömlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell  verderben  können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
  • wenn der von Ihnen georderte Kaufgegenstand für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet wird.
  • bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Auftraggeber entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

 § 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

         Erfüllungsort für unsere Leistungen, insbesondere für die Lieferung ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Leistungendes Bestellers, insbesondere für die Zahlung ist 59519 Möhnesee. Gerichtsstand ist 59494 Soest.

         Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.

 § 12 Urheberrecht

         An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – halten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Schutzrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 § 13 Sicherheitsbestimmungen

         Der Besteller ist für die Einhaltung der nationalen Gesetzte, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften entstehen, freizustellen.

 § 14 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

         Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Revisionsstand (01/2023)

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